Logo Bayernportal

Feststellung der Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG über "Mein ELSTER" beantragen

Das Portal Mein ELSTER bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bundesministerium des Innern