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Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

Landratsamt Kelheim

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind. Sie können eine tierschutzrechtliche Erlaubnis online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Kelheim