Die Gemeinde fördert nach Nummer 5 ff. der Richtlinie Maßnahmen der 
Wärmedämmung, Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Biomasseanlagen. Die Maßnahmen müssen in oder an einem Ismaninger Wohngebäude vorgenommen werden.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Gemeinde Ismaning