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Abgabe einer Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG

Landratsamt Miltenberg

In den Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen. Sie können die Verpflichtungserklärung online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miltenberg