Die beabsichtigte Aufstellung genehmigungspflichtiger Fliegender Bauten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.
Sie haben hier die Möglichkeit den Antrag online zu stellen.
Bei Fragen zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten berät Sie das
Bauordnungsamt gerne.
Hinweise zum Ausfüllen des Online-Dienstes:
Hinweise herunterladen
Bitte beachten: Falls Sie die Gebrauchsabnahme Ihrer Fliegenden Bauten für mehrere Veranstaltungen anzeigen wollen, so muss pro Veranstaltung ein eigenes Online-Formular ausgefüllt werden.