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Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten; Anzeige

Stadt Augsburg

Die beabsichtigte Aufstellung genehmigungspflichtiger Fliegender Bauten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen. Sie haben hier die Möglichkeit den Antrag online zu stellen. Bei Fragen zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten berät Sie das Bauordnungsamt gerne. Hinweise zum Ausfüllen des Online-Dienstes: Hinweise herunterladen

Bitte beachten: Falls Sie die Gebrauchsabnahme Ihrer Fliegenden Bauten für mehrere Veranstaltungen anzeigen wollen, so muss pro Veranstaltung ein eigenes Online-Formular ausgefüllt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg