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Nur für Gemeinden: Antrag auf unentgeltliche Übertragung des Eigentums an archäologischen Funden

Gemeinden können die Übertragung des Eigentums beweglicher Bodendenkmäler oder von Teilen davon, die mit ihrer Entdeckung Eigentum des Freistaates Bayern geworden sind, online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege