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Aufenthalt aus humanitären Gründen

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Beantragen Sie digital die erstmalige Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen bei der Ausländerbehörde.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen