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Antrag auf Verwendung für das Wappen des Landkreises Kelheim

Landratsamt Kelheim

Jede Verwendung des Wappens des Landkreises Kelheim von Dritten bedarf der vorherigen Genehmigung des Landkreises (Art. 3 Abs.3 LKrO). Alle Rechte an dem Wappen liegen beim Landkreis Kelheim.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kelheim