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Anzeige des Erreichens des technischen Maßnahmenwertes (TMW) für Legionellen

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Sie können das Erreichen des technischen Maßnahmenwertes (TMW) für Legionellen gemäß §§ 51 und 53 Abs. 1 sowie der Maßnahmen nach § 51 Abs. 3 TrinkwV online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Amberg-Sulzbach