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Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen über den Regierungsbezirk hinaus

Regierung der Oberpfalz

Sie können eine Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen, die über den Regierungsbezirk hinausreicht, im Einzelerlaubnisverfahren außerhalb der Allgemeinverfügung bei der Regierung der Oberpfalz online beantragen. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz