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Abfallrecht; Anzeige für gemeinnützige Sammlungen (§ 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz)

Landratsamt Kulmbach

Sie können die Anzeige für gemeinnützige Sammlungen (§ 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz) auch online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Kulmbach