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Vollzug des Denkmalschutzgesetzes und des Stiftungsgesetzes; Anzeige über den Baubeginn

Landratsamt Schwandorf

Sie können den Baubeginn mit Bürgerkonto-Zugang online anzeigen oder das Formular ohne Bürgerkonto-Zugang online ausfüllen und anschließend ausdrucken.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Schwandorf