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Erteilung einer Straßenbenutzungserlaubnis

Landratsamt Donau-Ries

Für die Anzeige eines Aufbruches öffentlicher Verkehrsanlagen und die Beantragung der Straßenbenutzung beim Straßenbaulastträger Landkreis Donau‑Ries ist ausschließlich das beiliegende Antragsformular zu verwenden. Die Aufbruchgenehmigung muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten bei der Tiefbauverwaltung im Landratsamt beantragt werden. Dieser Antrag ersetzt nicht den bei der Verkehrsbehörde zu stellenden Antrag nach § 45 / 46 StVO. Dieser erfolgt bei Vorlage eines abgeschlossenen Straßenbenutzungsvertrages. Der Aufbruch darf erst nach der Erteilung der Genehmigung begonnen werden. In akuten Ausnahmefällen (Störungsbeseitigung) kann mit den Bauarbeiten unverzüglich begonnen werden. Spätestens am nächsten Arbeitstag ist in einem solchen Fall der Aufbruch unverzüglich anzuzeigen und die Genehmigung zum Aufbruch nachträglich zu beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries