Sie können die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bestätigt, dass für die Antrag stellende Person keine steuerlichen Verbindlichkeiten bei der Gemeinde bestehen (z. B. Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen), online beantragen.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Gemeinde Gräfelfing