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Lebensmittelüberwachung - Verordnung über Lebensmittelhygiene

Landratsamt Landsberg am Lech

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen, die mit der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich registrieren lassen. Den Antrag können Sie hier online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech