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Feststellung der Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG über BZSt-Online-Portal beantragen

Das BZSt-Online-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bundesministerium des Innern