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Gemeinschaftsunterkunft - Auszugsantrag Prüfung Wohnsitznahme außerhalb - Art. 4 Abs. 5 AufnG

Regierung von Oberfranken

Sie können in begründeten Ausnahmefällen die Befreiung von der Wohnpflicht in einer Gemeinschaftsunterkunft oder dezentralen Unterkunft online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Regierung von Oberfranken