Sie können eine Schülerfahrkarte für den Besuch eines öffentlichen/staatlich anerkannten Gymnasiums, einer FOS, BOS sowie Berufsfachschule ab einschließlich der Jahrgangsstufe 11 bzw. öffentliche/staatlich anerkannten Berufsschule (Teilzeitunterricht) ab einschließlich der Jahrgangsstufe 10 online beantragen.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt München