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Schutzbereich Flugsicherungseinrichtung - Kenntnisgabe Bauwerk nach § 18a Abs. 1a Satz 3 LuftVG

Das zuständige Luftamt kann online über Bauwerke oder sonstige Anlagen in Kenntnis gesetzt werden, die innerhalb des Schutzbereiches einer Flugsicherungseinrichtung geplant werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern