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Online-Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. Sie können die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz auch online durchführen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm