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Anzeige nach § 79 TAMG über den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke

Landratsamt Miesbach

Sie können die Anzeige nach § 79 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) über den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miesbach