Sollten Sie bereits eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen besitzen (Waffenbesitzkarte), ist an Stelle dieses Antrags hier eine Anzeige für den Erwerb einer Waffe notwendig.
Wenn Sie infolge eines Erbfalls eine grüne Waffenbesitzkarte beantragen möchten, können Sie diesen Antrag innerhalb eines Monats nach Annahme des Erbes hier stellen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Mühldorf a.Inn