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Mietbescheinigung

Landratsamt Rottal-Inn

Bestätigung von Vermieter und Mieter über ein bestehendes Mietverhältnis inkl. Angaben zum Mietverhältnis, Angaben zur Wohnung (z.B. Größe, Anzahl der Zimmer etc.), Auflistung der monatlichen Kosten, Angaben zum Gebäude (z.B. Warmwasseraufbereitung).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Rottal-Inn