Sie können die Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerben, Verbringen, Aufbewahren, Verwenden und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 SprengG) online beantragen.
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                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Tirschenreuth