Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.
Diese Vorschrift gilt auch für den Hausgarten. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte.
Sollten Sie ausnahmsweise außerhalb des o.g. Zeitraums eine Beseitigung durchführen müssen, können Sie hier online einen Antrag bei uns stellen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Schweinfurt