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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Stadt Bayreuth

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Diese kann online beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth