Sie können den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG zum vorübergehenden Zutagefördern und Ableiten von oberflächennahmen Grundwasser zum Zwecke der Bauwasserhaltung o. dgl. online stellen.