Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg
- bei öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen;
 - öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
 - öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht
 
wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert. 
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