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Anzeige über das Überlassen von Waffen bzw. wesentlichen Waffenteilen

Landratsamt Roth

Wenn Sie eine Waffe oder wesentliche Waffenteile an eine/n Person/Waffenhändler/Firma überlassen haben, können Sie die Anzeige online übermitteln, damit die Waffe oder das wesentliche Waffenteil aus Ihrer Waffenbesitzkarte ausgetragen wird.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Roth