Wenn Sie eine Waffe oder wesentliche Waffenteile an eine/n Person/Waffenhändler/Firma überlassen haben, können Sie die Anzeige online übermitteln, damit die Waffe oder das wesentliche Waffenteil aus Ihrer Waffenbesitzkarte ausgetragen wird.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Roth