Logo Bayernportal

Anzeige des Auf- bzw. Einbringens von Materialien auf oder in den Boden

Landratsamt Kelheim

Sie können die Anzeige des Auf- bzw. Einbringens von Materialien auf oder in den Boden nach § 6 Abs. 8 Satz 1 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Kelheim