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Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

Stadt Bayreuth

Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth