Sie können die Erteilung einer zeitlich und räumlich unbeschränkten Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), zum Beispiel nach mehrjährigem Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels (§ 9 Aufenthaltsgesetz und weitere Spezialvorschriften) online beantragen.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Mühldorf a.Inn