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Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Sie können die Änderung von Nebenbestimmungen auf dem Aufenthaltstitel oder auf dem Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zum Beispiel einer Arbeits- oder Wohnsitzauflage (§§ 12 - 12a Aufenthaltsgesetz), online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Amberg-Sulzbach