Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl, Diesel, Altöl) gibt es nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Anzeige- und Prüfpflichten. Sie können eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen online anzeigen.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Rosenheim