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Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Sie können die Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für EU- und EWR-Bürger sowie eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern (§§ 4a, 5 Freizügigkeitsgesetz/EU) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Amberg-Sulzbach