Sie können die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
gemäß Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG zum vorübergehenden Zutagefördern und Ableiten von oberflächennahem Grundwasser zum Zwecke der Bauwasserhaltung oder dergleichen online beantragen.