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Befristete Gestattung eines Gaststättenbetriebs

Stadt Coburg

Sie können die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 Gaststättengesetz (GastG) online beantragen.

Bitte bachten Sie, dass der Antrag vollständig und rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen ist, um alle erforderlichen Stellen wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Bauamt, Jugendamt, Lebensmittelüberwachung etc. vor Erteilung der Genehmigung beteiligen zu können. Verspätet gestellt Anträge müssen ggf. im Einzelfall abgelehnt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Coburg