Logo Bayernportal

Straßenverkehr: Verlängerung der Genehmigung zum Befahren gesperrter Straßen oder Parken im Halteverbot

Landratsamt Dachau

Sie können eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Nr. 1 Abs. 11 StVO zum Befahren gesperrter Straßen oder Parken im Halteverbot online verlängern.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Dachau