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Naturschutz - Bestandsanzeige gem. §7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung

Landratsamt Kitzingen

Sie können die Bestandsanzeige gem. §7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Kitzingen