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Wasserrecht; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Eine wasserrechtliche Erlaubnis für Erdwärme ist erforderlich, um das Grundwasser vor Verschmutzungen zu schützen, wenn Erdwärmesonden tiefer als 100 Meter bohren oder das Grundwasser direkt nutzen (Sole-Wasser). Der Antrag muss bei der lokalen Unteren Wasserbehörde gestellt werden, oft vor der Bohrung, besonders in Wasserschutzgebieten

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Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen