Das Wasserrecht dient dem Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource und Teil des Naturhaushalts. Eine wasserrechtliche Erlaubnis (§§ 8, 10 WHG) ist für die Förderung (Entnahme) und Wiedereinleitung von Grundwasser erforderlich, um dessen nachhaltige Bewirtschaftung sicherzustellen, Verunreinigungen zu verhindern und Rechte Dritter zu wahren
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