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Wasserrecht; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Nutzung von Grundwasser (Förderung von Grundwasser sowie ggf. Wiedereinleitung in das Grundwasser)

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Das Wasserrecht dient dem Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource und Teil des Naturhaushalts. Eine wasserrechtliche Erlaubnis (§§ 8, 10 WHG) ist für die Förderung (Entnahme) und Wiedereinleitung von Grundwasser erforderlich, um dessen nachhaltige Bewirtschaftung sicherzustellen, Verunreinigungen zu verhindern und Rechte Dritter zu wahren

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Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen