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Wasserrecht; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Das Wasserrecht regelt die nachhaltige Bewirtschaftung, Nutzung und den Schutz von Wasserressourcen, einschließlich Grundwasser. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich für die Förderung größerer Mengen Grundwasser, etwa zur Bewässerung, Kühlung oder für Brunnenanlagen, um Grundwasserleiter zu schützen. Sie wird bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder Wasserbehörde beantragt

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Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen