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Wasserrecht; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung gereinigten Abwassers aus Kleinkläranlagen

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Die Versickerung gereinigten Abwassers aus Kleinkläranlagen gilt wasserrechtlich als Benutzung des Grundwassers (Gewässerbenutzung) gemäß §§ 8, 9 WHG. Sie ist zwingend genehmigungspflichtig. Die wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde ist erforderlich, um schädliche Verunreinigungen des Grundwassers und Beeinträchtigungen Dritter zu verhindern

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen