Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser (§§ 8, 9 WHG) ist zwingend erforderlich, um Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen und den Wasserhaushalt zu regulieren. Sie wird bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde (Landratsamt/Stadt) beantragt, wenn Regenwasser von befestigten Flächen nicht direkt, sondern über Anlagen (z.B. Rigolen, Schächte) versickert wird.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen