Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist für eine vorübergehende Grundwasserabsenkung (Bauwasserhaltung) erforderlich, um Eingriffe in den Grundwasserhaushalt zu regeln, Schäden an Gebäuden (Setzungen) zu vermeiden und die Wasserqualität zu schützen. Sie ist gem. §§ 8, 9, 10 WHG bei der unteren Wasserbehörde (Landratsamt/Stadtverwaltung) zu beantragen, bevor Grundwasser entnommen oder eingeleitet wird.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen