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Wasserrecht; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist für eine vorübergehende Grundwasserabsenkung (Bauwasserhaltung) erforderlich, um Eingriffe in den Grundwasserhaushalt zu regeln, Schäden an Gebäuden (Setzungen) zu vermeiden und die Wasserqualität zu schützen. Sie ist gem. §§ 8, 9, 10 WHG bei der unteren Wasserbehörde (Landratsamt/Stadtverwaltung) zu beantragen, bevor Grundwasser entnommen oder eingeleitet wird.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen