Eine wasserrechtliche Anzeige für eine geringfügige, vorübergehende Grundwasserabsenkung (z.B. bei Bauvorhaben) ist erforderlich, um den Schutz des Grundwassers und der Allgemeinheit zu gewährleisten. Sie muss in der Regel spätestens 4 Wochen vor Beginn bei der zuständigen Wasserbehörde vorliegen, um die Auswirkungen auf Vegetation und Wasserversorgung zu prüfen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen