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Verpflichtungserklärung

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann Ihrem Gast einen Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglichen. Sie kann Ihrem Gast zudem als Nachweis ausreichender Mittel bei einer Grenzübertrittskontrolle dienen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Amberg-Sulzbach