Jeder Halter eines Hundes ist zur An- und Abmeldung zur Hundesteuer verpflichtet.
Für die Entrichtung der Gebühren können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.
Benötigte Unterlagen für Anmeldung:
• ggf. Steuernummer bei Zuzug aus anderer Gemeinde
• ggf. Bankverbindung bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Benötigte Unterlagen für Abmeldung:
• FAD (Finanzadresse laut Steuerbescheid)
• Bescheinigung des Tierarztes bei Ableben des Hundes
• Nummer der Hundesteuermarke