Mit diesem Online-Verfahren können Sie den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz stellen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen sie für die Teilnahme am Sachkundelehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.